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Tödliche Gefahr für Hunde im Auto
Temperaturen über 25 Grad Celsius nicht für jeden ein Vergnügen
Nach Anlaufschwierigkeiten scheint der Sommer nun doch endlich Einzug zu halten, und alle sehnen sich nach der Wärme. Allerdings kann die Euphorie auch ganz schnell zur Tragödie werden. Nämlich dann, wenn Hunde unbedacht im verschlossenen Auto zurückgelassen werden. Das “eben mal schnell” zählt dabei ebenso wenig wie die einen Spalt breit geöffneten Fenster. Ein Hund kann die Hitze nicht wie wir Menschen durch Hecheln kompensieren. Deswegen gilt die jährliche Warnung von TASSO: Steigen die Temperaturen über 25 Grad Celsius, gehört ein Hund nicht mehr ins Auto. Leider können schon wenige Minuten das Wageninnere derart aufheizen, dass der Hund Gefahr läuft, einen Hitzschlag zu erleiden.
TASSO hat einen 10-minütigen Selbsttest im Auto bei nur 25 Grad Celsius gewagt. “Das ist nichts, was ich meinem Hund je antun würde“, so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO, nach dem Test. Wir haben die Minuten im Auto mit der Kamera festgehalten. Was Sie tun können: Bestellen Sie auch dieses Jahr Karten und Plakate, um Tierfreunde und ihre Vierbeiner vor dem Schlimmsten zu bewahren.
Den Film sowie die Bestellmöglichkeit für unser Aufklärungsmaterial finden Sie unter: www.tasso.net/Hund-im-Backofen
Quelle: TASSO-Newsletter vom 25.04.2013
Per Mausklick helfen Tierleid von Streunerkatzen zu lindern
Im Rahmen unser Tierschutz-Aktionen zur Prävention und Linderung von Tierleid von Deutschlands Streunerkatzen, wird bis zum 10. April 2013 für jeden neuen TASSO-Fan auf unserer Facebook-Seite 1 EUR in Katzen-Kastrationen von vierbeinigen Streunern fließen.
Werden auch Sie TASSO-Fan auf Facebook und helfen Sie dadurch zusätzlich die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen in Deutschland einzudämmen!
Und so einfach geht’s:
Nachfolgenden Link anklicken und auf unser Facebook-Seite auf „Gefällt mir“ klicken. Fertig!
http://www.facebook.com/Tassoev
Nähere Infos zu unseren Aktionen:
http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Kastration-von-Katzen
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Quelle: TASSO-Newsletter vom 01.04.2013
BGH-Urteil: Generelles Hunde- und Katzenverbot im Mietvertrag unwirksam
Hunde- und Katzenhaltung zukünftig nicht grundsätzlich verboten
Ein höchstrichterliches Urteil, das die meisten Tierhalter freuen dürfte: Der Bundesgerichtshof, das oberste Zivilgericht, hat heute entschieden, dass das bisher gültige allgemeine Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam ist (Urteil vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12)! Bisher galt, dass nur die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden kann.
Das Gericht argumentierte, dass es sich bei dieser Klausel in vorformulierten Mietverträgen um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handele. Da ein solch generelles Verbot ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall und die Interessen des Mieters gelte, sei ein Mieter hierdurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Ob die Hunde- und Katzenhaltung jedoch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre, müsse im Einzelfall abgewogen werden und dürfe nicht pauschal verboten werden.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Unwirksamkeit der Verbotsklausel jedoch nicht automatisch bedeute, dass die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In der Konsequenz muss in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter, der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. “Tiere gewinnen in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Das Urteil trägt dieser Entwicklung Rechnung und ist daher ein absolut begrüßenswerter Schritt”, kommentiert Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die heutige höchstrichterliche Entscheidung.
Quelle: TASSO-Newsletter vom 20.03.2013




